Hier die Aussage des TÜV Süddeutschland dazu:
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Der Nutzen
Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.
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Die Kriterien
Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.
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Die Unterlagen
Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Versicherungsdoppelkarte, Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden. Evtl. eine Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“. Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.
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Zur Erteilung des H-Kennzeichens - oder genauer - zu den Kriterien einer Untersuchung nach §21c StVZO gibt es einen Anforderungskatalog des TÜV aus dem hervorgeht, in welchem Zustand und wie original ein Fahrzeug sein muss.
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